Von Arbeitnehmerüberlassung (oder auch „Leiharbeit“) spricht man bei gewerbsmäßiger Überlassung von Mitarbeitern gegen Entgelt an Drittunternehmen. Dabei schließen Sie als Arbeitnehmer mit uns (By Your Site Personal) als Dienstleister und Arbeitgeber einen ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag. Wir überlassen Sie dann zu einem Kundenunternehmen, Ihrem Einsatzbetrieb.
Sie sind dann also bei uns angestellt, arbeiten aber bei einem unserer Kunden im Betrieb.